Anerkannte Werkstatt für behinderte Menschen

Zu uns gehören


Informationen für Geschäftspartner und Auftraggeber

Aufträge für die Waldheim Werkstätten

Für die bei uns beschäftigten behinderten Menschen suchen wir ständig geeignete Arbeitsaufträge.

In folgenden Bereichen bieten wir Ihnen die präzise Erledigung Ihrer Aufträge an:

  • Produktion
  • Verpackung
  • Metallverarbeitung
  • Tischlerei
  • Gartenbau

Möglich ist es auch unter bestimmten Bedingungen, dass wir mit einer Arbeitsgruppe innerhalb Ihres Betriebes arbeiten.

Sprechen Sie uns an. Wir kalkulieren Ihre Aufträge und machen Ihnen konkrete Angebote. Wir sind stets bemüht, uns auf Ihre konkreten Anforderungen einzustellen.

Gerne nennen wir Ihnen auch als Referenzen die Namen von Firmen, mit denen wir zusammenarbeiten.

Näheres zu unseren Arbeitsbereichen

Näheres zu unseren Arbeitsbereichen erfahren Sie hier:


Näheres zu unseren Arbeitsbereichen

Wichtiger Hinweis:

Gemäß § 140 SGB IX können Sie Ihre Aufträge an unsere anerkannte Werkstatt auf die Ausgleichsabgabe wegen der Nichtbeschäftigung von schwerbehinderten Arbeitnehmern in Ihrem Betrieb anrechnen. Die Höhe der Anrechnung beträgt 50 % des auf die Arbeitsleistung der Werkstatt entfallenden Rechnungsbetrages.