Informationen für Geschäftspartner und Auftraggeber
Aufträge für die Waldheim Werkstätten
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Für die bei uns beschäftigten behinderten Menschen suchen wir ständig geeignete Arbeitsaufträge.
Möglich ist es auch unter bestimmten Bedingungen, dass wir mit einer Arbeitsgruppe innerhalb Ihres Betriebes arbeiten. |
Näheres zu unseren Arbeitsbereichen
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Näheres zu unseren Arbeitsbereichen erfahren Sie hier: |
Wichtiger Hinweis:
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Gemäß § 140 SGB IX können Sie Ihre Aufträge an unsere anerkannte Werkstatt auf die Ausgleichsabgabe wegen der Nichtbeschäftigung von schwerbehinderten Arbeitnehmern in Ihrem Betrieb anrechnen. Die Höhe der Anrechnung beträgt 50 % des auf die Arbeitsleistung der Werkstatt entfallenden Rechnungsbetrages. |



